Corona Sicherheitspaket

Corona Sicherheitskonzept

Liebe Gäste !

Der Skibetrieb in den meisten Skigebieten Tirols startet am 17. Dezember 2020. Für alle, Land Tirol, Tourismusexperten, Tourismusverbände, Bergbahnen, Skischulen, Gastronomie und Unterkunftsgeber, ist diese Wintersaison eine Herausforderung. Zahlreiche Maßnahmen zur Minimierung der Covid-19-Ansteckungsgefahr wurden mit Einbindung von Experten getroffen, um unseren Gästen einen sicheren, erholsamen Winterurlaub zu bieten. 

Mit diesem Sicherheitskonzept sind die Gäste zumindest gleich sicher wie zu Hause, wenn nicht auf Grund von Aktionen, die den Gästen zu Hause nicht zur Verfügung stehen, sicherer.

Was kann für unsere Gesundheit in diesen Tage besser sein, als ein Aufenthalt in der Natur mit gesunder Luft, mit Bewegung und sozialen Kontakten. Wir alle waren in den letzten Tagen und Wochen in unserer Bewegungsfreiheit sehr eingeschränkt. Denken Sie an die Kinder, die wochenlang auf die so wichtigen, sozialen Kontakte verzichten mussten. Wenn sie ihre Ferien in der freien Natur mit Spaß und Freude genießen können, anstatt zu Hause eingesperrt zu sein, ist dies nicht ein Risiko für ihre Gesundheit, sondern ein wichtiger Beitrag zur Stärkung ihres Immunsystems. 

Wenn es Ihre Regierungen erlauben, gönnen Sie sich und Ihren Kindern eine Erholung von Corona, die Verantwortlichen im Tourismus werden alles tun um Ihnen diesen Urlaub so sicher und angenehm wie möglich zu machen.

 

Bergbahnen

  • Seilbahnen zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, daher ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl bei WintersportlerInnen als auch Seilbahn-MitarbeiterInnen verpflichtend.
  • Die Maskenpflicht gilt sowohl für geschlossene Gondeln als im Anstell- und Kassenbereich.
  • Es gilt die Einhaltung des 1-Meter-Sicherheitsabstandes, dieser wird im Bedarfsfall durch Kapazitätseinschränkungen gewährleistet.

Skibus

Das Tragen von Schutzmasken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand von einem Meter, aber nur, wenn er auch eingehalten werden kann. 

  • Die öffentlichen Verkehrsmittel in Tirol verkehren im Vollbetrieb. 
  • Die Regiozüge in Tirol verkehren im Vollbetrieb.
  • Der ÖBB-Fernverkehr verkehrt mit Regelfahrplan.

Regeln in den öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • Mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur dann fahren, wenn Sie sich gesund fühlen
  • Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln Abstand halten
  • Tickets online oder am Automaten kaufen
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und im geschlossenen Bahnhofsbereich ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen
  • Beim Aussteigen Sitzplatz möglichst spät verlassen
  • Nach der Fahrt die Masken entweder entsorgen oder regelmäßig waschen

Stornierungen

Der Abschluss einer Reiseversicherung ist besonders im kommenden Winter zu empfehlen. Eine Möglichkeit ist dabei die Europäische Reiserversicherung, die derzeit Covid-19-Erkrankungen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung ebenfalls mitversichert. Mehr Informationen finden Sie auf der folgenden PDF-Datei: service.europaeische.at.

Skischulen

Alle Skischulen sind geöffnet und folgen einem Leitfaden der Tiroler Skischulen, welcher größtmögliche Sicherheit für alle Gäste bieten soll. Eine Gruppe darf maximal zehn Personen inklusive dem Schneesportlehrer umfassen. SchneesportlehrerInnen, die aus dem Ausland anreisen, haben der Skischule einen negativen PCR-Test vorzulegen.

Unterkünfte und Gastronomie

Prinzipiell müssen Beherber­gungs­betriebe ab 3. November bis zumindest 6. Dezember 2020 schließen. Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Beherbergungsbetriebe dürfen in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.
  • Auch Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits beherbergt sind, können für die vereinbarte Dauer weiter beherbergt werden.
  • Darüber hinaus dürfen Beherbergungsbetriebe auch von Menschen mit einem dringenden Wohnbedürfnis sowie zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen betreten werden.
  • Kurgäste und Begleitungen dürfen weiterhin beherbergt werden, sofern ein Ambulatorium angeschlossen ist.

Testprogramm für Mitarbeiter

Die Bundesregierung hat in den Sommermonaten die Initiative „Sichere Gastfreundschaft – Testangebot Tourismus“ gestartet. Damit können sich Beschäftigte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und der Gastronomie freiwillig regelmäßig testen lassen. Die Region St. Anton am Arlberg nimmt ebenfalls aktiv an dieser Initiative teil.

Dieses Testprogramm wird ab Beginn der Wintersaison auch auf Schneesportlehrer ausgeweitet werden. Eine Miteinbeziehung der Mitarbeiter aller Branchen wird angestrebt, dies ist jedoch von den Entscheidungen des Bundes abhängig.

Fragen und Antworten zu Corona Covid 19

Sichere Gastfreundschaft: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Covid-19

Die Tirol Werbung hält Gäste mit FAQs zum Coronavirus in Tirol mit Informationen aus erster Hand auf dem Laufenden. 

Teilen auch Sie diese Informationen bestmöglich mit Tiroler Vermietern und Gästen, indem Sie auf die FAQ-Seite der Tirol Werbung verweisen.